Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer vom 17.12.2014

Die Begünstigungen in § 13a und b ErbStG wurden für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis 30.06.2016 eine Neuregelung treffen. Bis dahin gelten die verfassungswidrigen Normen fort, jedoch ist darauf hinzuweisen, dass es voraussichtlich keinen Vertrauensschutz vom Tag der Urteilsverkündung (17.12.2014) bis zur Neuregelung geben wird.
Interview im ManagementRadio zum Thema „Unternehmensnachfolge im Lichte der aktuellen Diskussion über das Erbschaftsteuergesetz“ von Klaus Wenzel

Die Regelung der Unternehmensnachfolge im Lichte der aktuellen Diskussion über das Erbschaftsteuergesetz
Hallo liebe Hörer, Mittelständler erhoffen sich zumeist vor allem eins von der Politik: einen Kurs, der ihnen Planungssicherheit bietet. Doch diese Hoffnung wird selten erfüllt. Besonders wenn es um Steuern geht, müssen sich Firmenchefs immer wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen, die bisweilen sogar vorangegangene Reformen erneut reformieren. Wie schon in den Jahren zuvor brachte nun auch das der Jahreswechsel 2014/2015 für Unternehmen vielfältige Neuerungen, Änderungen, Konkretisierungen und Ergänzungen im Steuerrecht.
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Ansprechpartner
Klaus Wenzel WP/StB
wenzel@bpg.de
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