05Feb
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer vom 17.12.2014
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Die Begünstigungen in § 13a und b ErbStG wurden für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis 30.06.2016 eine Neuregelung treffen. Bis dahin gelten die verfassungswidrigen Normen fort, jedoch ist darauf hinzuweisen, dass es voraussichtlich keinen Vertrauensschutz vom Tag der Urteilsverkündung (17.12.2014) bis zur Neuregelung geben wird.