Weiterer Ausbau der Transaktionsdienstleistungen von BPG

BPG ist eine große unabhängige, partnerschaftlich geführte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit 12 Standorten und über 200 Mitarbeitern im In- und Ausland. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist in Krefeld.
Im vergangenen Jahr 2018 hat die BPG insgesamt an 24 Transaktionen (Vorjahr 19) auf Käuferseite mitgewirkt. Das erfahrene Advisory-Team hat dabei unter der Leitung von Andreas Hoffmann vorwiegend Financial und Tax Due Diligences durchgeführt sowie transaktionsbezogen beraten (u.a. Strukturierungsberatung, Verhandlung Kaufvertrag).
Auftraggeber waren wie in den Vorjahren insbesondere Private‐Equity‐Gesellschaften und Family Offices.
Die Transaktionsleistungen der BPG sind grundsätzlich nicht auf eine spezielle Branche beschränkt. Das BPG-Team war in 2018 u.a. an Transaktionen innerhalb der Branchen Veranstaltungstechnik, Software, e-Commerce, Medizintechnik sowie Maschinenbau beteiligt.
Als exemplarische Transaktion, an der BPG maßgeblich beteiligt war, wird der Erwerb der Anteile an der WMD Group durch Pinova Capital genannt.
Auch für 2019 schätzt das Advisory-Team der BPG die Aussichten auf erfolgreiche Transaktionen und den Bedarf an ihrer unterstützenden Beratungsleistung sehr positiv ein.
Kontakt
BPG | Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bereich Advisory
Andreas Hoffmann, WP, Partner: hoffmann@bpg.de
Klaus Wenzel, WP/StB, Partner: wenzel@bpg.de
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für VZ ab 1. April 2012

AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für VZ ab 1. April 2012
BMF, Schreiben IV A 3 – S-0465 / 18 / 10005-01 vom 14.12.2018
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat am 25. April 2018, IX B 21/18, BStBl II S. 415, in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an der Verfassungskonformität des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 geäußert und deshalb die Vollziehung eines Bescheides über Nachforderungszinsen nach § 233a AO gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ausgesetzt.
Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2019

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2019
BMWi, Pressemitteilung vom 27.12.2018
Der Mindestlohn steigt. Beim Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil. Es gibt mehr Pflegestellen und Erleichterungen für pflegende Angehörige. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt. Das und mehr ändert sich im Jahr 2019 – ein Überblick.