Neues Kommunales Finanzmanagement
Kaufmännisches Rechnungswesen der Körperschaften öffentlichen Rechts
Den Regelungen der Bundesländer zur Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist gemeinsam, dass das Handeln der öffentlichen Hand in Anlehnung an kaufmännische Jahresabschlüsse nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt werden soll, z. B. mit
- periodengerechtem Ausweis des Ressourcenverbrauchs,
- Ausweis des wirtschaftlichen Ergebnisses nach Produkten bzw. Produktbereichen zur Schaffung von wirtschaftlicher Transparenz für einzelne Verantwortungsbereiche,
- Einhaltung der "Rahmengrundsätze", wie Vollständigkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit, Stetigkeit sowie Dokumentation der intergenerativen Gerechtigkeit.
Bei der Aufstellung und bei der Prüfung von Jahresabschlüssen der Gebietskörperschaften sind besondere Anforderungen hinsichtlich der Erfassung, der Beurteilung und schließlich der Überprüfung der hoheitlichen und vermögensverwaltenden Tätigkeitsbereiche zu erfüllen. Die kaufmännische bzw. betriebswirtschaftliche Sichtweise passen wir dabei an die besondere Aufgaben- und Rechtsstellung der Gebietskörperschaft an. Die Ergebnisse der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Gebietskörperschaft stimmen wir mit der überörtlichen Prüfung (z. B. einer Gemeindeprüfungsanstalt) ab.
Bei dem von ihr aufzustellenden und zu prüfenden Gesamtabschluss ist die Gebietskörperschaft einschließlich ihrer rechtlich und auch organisatorisch verselbständigten Wirtschaftseinheiten wie ein einheitliches Gebilde zu erfassen und darzustellen, wobei weitgehend die Regelungen des kaufmännischen Konzernrechnungswesen Eingang in die Erstellung und in die Prüfung finden.
Aus unserer Facharbeit im Bereich des Neuen Kommunalen Finanzmanagements:
- Vorträge und Präsentationen
- "NKF - Schlaglichter aus der Prüfung der Eröffnungsbilanzen" (u. a. Straßen- und Brückenbewertung)
- "NKF - Optimierungsstrategien für die Einführung"
- "Bewertung der städtischen Beteiligungen für die NKF-Eröffnungsbilanz"
- Prüfungsschwerpunkte bei der Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses
- Der NKF-Jahresabschluss als Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Sanierung des kommunalen Haushaltes
Arbeitsmittel
- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, NKF-Handreichung für Kommunen - Teil 1: Einleitung
- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, NKF-Handreichung für Kommunen - Teil 2: GO NRW
- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, NKF-Handreichung für Kommunen - Teil 3: GemHVO
- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, NKF-Handreichung für Kommunen - Teil 4: Schluss und Anlagen
Referenzen
Unsere Referenzliste im Bereich des Neuen Kommunalen Finanzmanagements lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen.
Prüfungsschwerpunkte
Typische Prüfungsschwerpunkte für den kommunalen Jahresabschluss
- Abschreibung des Sachanlagevermögens und synchrone Auflösung der Sonderposten für erhaltene Zuwendungen und Beiträge
- Vollständigkeit des Ausweises der Beziehung zwischen dem Kernhaushalt und den kommunalen Sondervermögen sowie den kommunalen Beteiligungsgesellschaften
- Veränderungen und Ergebnisausweis im Bereich der Pensionsverpflichtungen und der Beihilfeverpflichtungen
- Finanzinstrumente
- Interne Kontrollsysteme in den Bereichen Steuererhebung, Bestellvorgänge und Personalabrechnungen (Aufbauprüfung, Prüfung der Angemessenheit, Funktionsprüfungen)
- Der NKF-Jahresabschluss als Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Sanierung des kommunalen Haushaltes
Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. / Dipl.-Finanzwirt Reinhard Zschoche,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- Partner -
Tel.: 02151 / 508-440
E-Mail: zschoche@bpg.de