Energielieferungen an Privatkunden
Andreas Hoffmann, WP
Dr. Peter Kraushaar, WP/StB
Klaus Wenzel, WP/StB
Energielieferungen an Privatkunden sind nach dem Beschluss des OLG Hamburg vom 14.12.2010 Inhouse-schädliches Drittgeschäft – Ist dieser Beschluss auch für die Inhouse-Vergabe von nicht-energiewirtschaftlichen Leistungen an Stadtwerkeunternehmen relevant?
In seinem Beschluss vom 14.12.2010 hat das OLG Hamburg in einem Streitfall entschieden, in dem an einen kommunalen Energieversorger energiewirtschaftliche Leistungen direkt vergeben werden sollten. Diese Vergabe sei – so das OLG Hamburg – nicht ausschreibungsfrei möglich, weil das kommunale Energieversorgungsunternehmen an Privatkunden Energie liefere und dadurch eine der Voraussetzungen für die Inhouse-Fähigkeit, dass nämlich keine wesentlichen Drittgeschäfte vorliegen dürfen, nicht mehr erfüllt sei.
...
Den vollständigen Text finden Sie in der angehängten PDF-Datei.