• Breslau

    Breslau

    BPG Consulting sp. z o.o.

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    ul. Gen. Wladyslawa Sikorskiego 2-8
    PL 53-659 Wroclaw
    Telefon: +48-71-77 66 82-0

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  • Leipzig

    Leipzig

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Jacobstraße 11
    04105 Leipzig
    Telefon: +49-3 41-9 82 64-0

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  • Dresden

    Dresden

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Hans-Böheim-Straße 5
    01309 Dresden
    Telefon: +49-3 51-2 54 77-0

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  • Krefeld

    Krefeld

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Sollbrüggenstraße 52
    47800 Krefeld
    Telefon: +49 -21 51-5 08 40-0

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  • Riga

    Riga

    BPG Baltic Inspekcija AMJ

    SIA Auditorfirma

    Daudzeses iela 6-33
    LV-1004 Riga, Lettland
    Telefon: +371-6 78 88-195

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  • Düsseldorf

    Düsseldorf

    BPG Aktiengesellschaft

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Graf-Adolf-Platz 12
    40213 Düsseldorf
    Telefon: +49-2 11-1 72 98-0

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    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Graf-Adolf-Platz 12
    40213 Düsseldorf
    Telefon: +49-2 11-1 72 98-0

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    Prof. Dr. K. Schwantag Dr. P. Kraushaar GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Graf-Adolf-Platz 12
    40213 Düsseldorf
    Telefon: +49-2 11-1 72 98-0

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    WUG Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Graf-Adolf-Platz 12
    40213 Düsseldorf
    Telefon: +49-2 11-1 72 98-0

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  • Frankfurt

    Frankfurt

    Prof. Dr. K. Schwantag Dr. P. Kraushaar GmbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Zeilweg 42
    60439 Frankfurt am Main
    Telefon: +49-69-97 12 31-0

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    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Zeilweg 42
    60439 Frankfurt am Main
    Telefon: +49-69-97 12 31-0

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  • München

    München

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Beethovenstraße 6
    80336 München
    Telefon: +49-89-5 43 49-400

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  • Köln

    Köln

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Bonner Straße 178
    50968 Köln
    Telefon: +49-2 21-93 53 06-0

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  • Berlin

    Berlin

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Hardenbergstraße 19
    10623 Berlin
    Telefon: +49-30-32 78 06-0

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    WUG Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Hardenbergstraße 19
    10623 Berlin
    Telefon: +49-30-32 78 06-0

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  • Warschau

    Warschau

    BPG Polska Audyt sp. z o.o.

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    ul. Bonifraterska 17
    PL 00-203 Warszawa
    Telefon: +48-22-2 46 01 70

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  • Stuttgart

    Stuttgart

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Nikolaus-Otto-Straße 29
    70771 Leinfelden-Echterdingen
    Telefon: +49-711-90251-0

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  • Rostock

    Rostock

    BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Steuerberatungsgesellschaft

    Lohgerberstraße 21
    18055 Rostock
    Telefon: +49-3 81-4 52 24-0

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Artikel

Staffelmarathon Düsseldorf 2012

Verfasser: Metro Group Marathon

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Staffelmarathon Düsseldorf

Metro Group Marathon

Unsere Teilnahme beim diesjährigen Marathon in Düsseldorf am Sonntag, 29 April 2012, mit 16 Läufer(innen) war mal wieder ein voller Erfolg und hat allen Beteiligten viel Spaß gemacht.

Wir haben alle vier BPG-Staffeln erfolgreich ins Ziel gebracht und wieder sehr gute Ergebnisse erzielt.

Unsere stärkste Staffel erreichte von gut 2.500 an den Start gegangenen Staffeln den 835. Platz.

Besondere Erwähnung verdienen im diesem Jahr die Läufer des 3. Streckenabschnittes, die durch eine
geänderte Streckeneinteilung eine Distanz von 16,3 km zu absolvieren hatten.

Unsere anderen Staffeln belegten immerhin noch Platz 1.420, Platz 1.796 sowie Platz 2.098.

Wir freuen uns auf den Lauf 2013 und danken allen, die uns am Streckenrand tatkräftig unterstützt haben.

Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung

Veröffentlichung: Niederrhein Manager Ausgabe 3 NRM - April 2012
Verfasser: Ludger Fangmann, StB

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Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung

Ludger Fangmann, StB 

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuererklärung Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Einkünften stehen, je nach Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.

Bestimmte Ausgaben des Steuerpflichtigen, die keiner Einkunftsart unmittelbar zugeordnet werden können, möchte der Gesetzgeber trotzdem steuerlich begünstigen. Diese Ausgaben bezeichnet man als Sonderausgaben. Bei den im Einkommensteuergesetz aufgeführten Sonderausgaben handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Sonderausgaben sind zu unterscheiden in Versorgungsaufwendungen und übrige Sonderausgaben.

Vorsorgeaufwendungen sind seit dem Veranlagungsjahr 2010 in einer gesonderten Anlage zur Einkommensteuerklärung zu erfassen und werden jeweils gesondert ermittelt für Altersvorsorgeaufwendungen und für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die anzusetzenden Altersvorsorgeaufwendungen betragen für 2012 74 % der tatsächlich geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge (max. Beiträge: Einzelveranlagung: EUR 20.000 / Zusammenveranlagung bei Ehegatten: EUR 40.000) abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils. Aufgrund des Höchstbetrages ergeben sich für 2012 maximal ansetzbare Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von EUR 14.800 / EUR 29.600. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen betreffen insbesondere die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikoversicherungen sowie die gesetzliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind – abhängig vom Beschäftigungsverhältnis - max. mit einem Betrag von EUR 2.800 bzw. EUR 1.900  als Sonderausgaben anzusetzen.

Zu den übrigen Sonderausgaben zählen die in dem jeweiligen Veranlagungsjahr gezahlten Kirchensteuern abzgl. der Kirchensteuererstattungen.

Auch Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind in einer gesonderten Anlage zu erfassen und können als übrige Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 13.805 geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger die erhaltenen Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte deklariert.

Versorgungsleistungen (Renten, dauernde Lasten), die aufgrund eines Rechtsverhältnisses oder im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung geleistet werden, zählen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zu den übrigen Sonderausgaben.

Aufwendungen für die Berufsausbildung sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 6.000 derzeit auch unter den übrigen Sonderausgaben anzusetzen. Dies hat die Finanzverwaltung durch eine aktuelle Gesetzesänderung abermals bestätigt, nachdem im vergangenen Jahr Urteile zugunsten der Behandlung als Werbungskosten ergangen waren. Es ist derzeit allerdings nicht absehbar, ob diese Gesetzesänderung endgültig so bleiben wird, da durch erneute Klagen hiergegen vorgegangen wird.

Gebunden an bestimmte Höchstbetragsgrenzen sind auch Spenden und Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ansetzbar. Für die Anerkennung müssen entsprechende Spendenbestätigungen vorgelegt werden bzw. elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Aus dem Vorerwähnten ergibt sich, dass für die Erfassung der Sonderausgaben eine dezidierte Prüfung der jeweiligen Unterlagen erforderlich ist. Insbesondere ist es ratsam, entsprechende Belege aufzubewahren und in der Einkommensteuererklärung selber zu untersuchen bzw. vom Steuerberater untersuchen zu lassen, inwieweit diese als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Staffelmarathon Düsseldorf 2012

Verfasser: Metro Group Marathon

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Staffelmarathon Düsseldorf

Metro Group Marathon

Mit den Startnummern 1156, 1157, 1158 sowie 2131 geht die BPG am Sonntag, den 29. April 2012, mit vier Staffeln im Rahmen des Metro Group Marathon in Düsseldorf an den Start.

Auch in den vergangenen Jahren waren wir mit unseren Staffeln dabei und haben beachtliche Platzierungen erreicht, wie z. B. im letzten Jahr u. a. Platz 96 von immerhin knapp 2000 an den Start gegangenen Staffeln.

Wir freuen uns über Ihre tatkräftige Unterstützung am Streckenrand, um die sportlichen BPG-Mitarbeiter zu motivieren.

Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Veröffentlichung: Niederrhein Manager Ausgabe 6 NRM - Januar 2012
Verfasser: Andreas Burger, StB; Ludger Fangmann, StB; Marc Puls

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Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Eine effiziente Suche im Förderdschungel verlangt fachkundigen Rat

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einem breiten Spektrum an öffentlichen Fördermitteln profitieren. Allein die wichtigste Förderorganisation des Bundes für den Mittelstand, die KfW Mittelstandsbank, hat im letzten Jahr Fördermittel von insgesamt 28,5 Mrd. Euro vergeben – Tendenz  steigend –.  Es  existieren ca. 160 verschiedene Förderorganisationen. Ein Förderdschungel, der ohne Kenntnisse über die Förderorganisationen und die verschiedenen Arten der Fördermittel  eine zielführende Suche mit erheblichem Aufwand verbindet. Fördermittel wie Zuschüsse, Förderdarlehen, Beteiligungen und Bürgschaften werden im Rahmen von bestimmten Förderprogrammen bewilligt. Alle Förderprogramme lassen sich spezifischen Unternehmenssituationen oder bestimmten Projekten zuordnen:

Bund und Länder unterstützen erfolgsversprechende Gründungsvorhaben mit zahlreichen Finanzhilfen. Die Existenzgründung wird vor allem durch zinsgünstige Darlehen mit langer Laufzeit und rückzahlungsfreier Zeit gefördert. Hat sich ein Startup am Markt etabliert, ist kontinuierliches Wachstum die nächste unternehmerische Herausforderung. Doch kleine und mittlere Unternehmen stoßen meist wegen einer zu geringen Kapitalausstattung bei der Finanzierung einer Wachstumsstrategie an Grenzen. Hier können spezielle Wachstums-Förderprogramme die Geschäftserweiterung unterstützen. In diesem Zusammenhang werden neben zinsgünstigen Förderdarlehen vor allem steuerliche Entlastungen und Zuschüsse sowie Mezzaninkapital gewährt. Werden im Rahmen einer solchen Wachstumsstrategie zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sind in der Regel weitere Fördermittel möglich. Gründung und Ausbau eines Unternehmens erfordern häufig professionelle Hilfe in Form einer Unternehmensberatung. Die entstehenden Kosten für die Beratung können durch öffentliche Zuschüsse größten teils finanziert werden.

Der deutsche Mittelstand zeichnet sich durch Forschung, Entwicklung sowie Innovationen und Technologien aus. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und aus dem zuständigen Ressort Fördermittel für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. Allein für die technologieoffene Förderung, die in erster Linie Gründer von Hightech-Unternehmen mit Know-how, Kontakten und Finanzhilfen unterstützt, hat die öffentliche Hand mehr als 100 Mio. Euro bereitgestellt. Auch konkrete technologiespezifische FuE-Projekte werden mit Zuschüssen unterstützt. Daneben existiert eine Reihe von speziellen Förderprogrammen, die bspw. Investitionen im Umweltbereich, Messen und Ausstellungen im Ausland sowie bestimmte außenwirtschaftliche Projekte subventionieren.

Bei der Vielzahl an Fördermöglichkeiten zahlt sich eine gute Vorbereitung aus. Je nach den individuellen Gegebenheiten, sollte sich das Unternehmen mit den speziellen Fördermöglichkeiten und -einrichtungen vertraut machen. Hier bieten Förder- und Bürgschaftsbanken, Beteiligungsgesellschaften sowie Behörden vielseitige Informationsmöglichkeiten an. Abschließend noch ein wertvoller Tipp: Beantragen Sie die Fördermittel immer vor Beginn einer Maßnahme oder Investition, denn nachträglich werden grundsätzlich keine Förderungen mehr gewährt.

Private Equity News Majunke

Veröffentlichung: Private Equity / M&A News (KW 03-04/2012)
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Private Equity News Majunke

BPG, eine der führenden Wirtschaftsprüfungs‐ und Steuerberatungsgesellschaft im Mittelstand mit 10 Standorten in Deutschland und Tochtergesellschaften im Ausland hat im vergangenen Jahr 2011 an insgesamt 15 Transaktionen im Rahmen von Financial und Tax Due Diligences sowie transaktionsbegleitender Beratung erfolgreich mitgewirkt. Somit konnte das Team von Professionals um Andreas Hoffmann und Klaus Wenzel seine Tätigkeit in diesem Bereich weiter ausbauen. Auftraggeber, so Klaus Wenzel, waren in 2011 insbesondere Private‐Equity‐Gesellschaften, Banken sowie eigene Mandanten und Unternehmen aus den internationalen Netzwerken Leading Edge Alliance und Kreston International, denen BPG seit vielen Jahren angeschlossen ist.

Branchenschwerpunkte gab es in 2011 nicht, ergänzt Andreas Hoffmann. So waren Unternehmen mit Produkten u.a. aus den Branchen Maschinenbau, Fein‐Chemikalien, Bekleidung, Tiernahrung, Umwelttechnik sowie Internetdienstleistung vertreten.

Auch für 2012 sehen die Experten der BPG die Aussichten auf erfolgreiche Transaktionen und den Bedarf an ihrer unterstützenden Beratungsleistung sehr positiv.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Internet: www.bpg.de

Auswirkungen von Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf kommunale Entsorgungsunternehmen

Verfasser: Dr. Peter Kraushaar, WP/StB; Dr. Uwe Braun, WP/StB

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Auswirkungen von Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf kommunale Entsorgungsunternehmen

Dr. Peter Kraushaar, WP/StB
Dr. Uwe Braun, WP/StB

Vorbemerkung

Am 28.10.2011 ist in dritter Lesung das geänderte Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen worden. Die anschließende Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde insbesondere mit Zweifeln an der Tragfähigkeit der so genannten Kollisionsklausel in § 17 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) begründet.

Ziele der Änderungen

Mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt der deutsche Gesetzgeber den Auftrag zur Umsetzung der EU-Abfall-Rahmenrichtlinien, deren Inhalt insbesondere darin besteht, Verpflichtungen zur stofflichen Verwertung bestimmter Abfallfraktionen einzuführen und das Recycling zu fördern. Zur Sicherung der gesetzgeberischen Ziele des Ressourcen- und Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entsorgung zu möglichst günstigen Kosten ist durch § 17 Abs. 3 KrWG (Kollisionsklausel) eine Regelung zur Abgrenzung privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsverantwortung eingefügt.

 

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Den vollständigen Text finden Sie in der angehängten PDF-Datei.

Aspekte der Nachfolgeregelung

Veröffentlichung: Niederrhein Manager Ausgabe 5 NRM - Nov/Dez 2011
Verfasser: Andreas Burger, StB; Ludger Fangmann, StB; Marc Puls

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Aspekte der Nachfolgeregelung

Andreas Burger, StB
Ludger Fangmann, StB
Marc Puls

Die Unternehmensnachfolge stellt eine der größten unternehmerischen Herausforderungen für Fortbestand und Wachstum insbesondere von mittelständischen Unternehmen dar. Nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung steht im Zeitraum bis 2014 bei 110.000 Unternehmen in Deutschland die Nachfolge an. Davon entfallen 24.100 Unternehmen auf Nordrhein-Westfalen. In der Praxis mangelt es häufig an einer langfristigen Nachfolgeplanung, die jedoch ein wichtiger Bestandteil der strategischen Unternehmensführung sein sollte. Da die Nachfolgeplanung teils sehr komplexe betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Elemente beinhaltet, ist sie vom Unternehmer allein schwer zu bewältigen. Eine wirtschaftlich nachhaltige Lösung hat die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

Die Wahl der geeigneten Rechtsform spielt eine wesentliche Rolle im Nachfolgegang. Sie ermöglicht Gestaltungen hinsichtlich einer Trennung von Geschäftsführung und Kapital. Zudem prägt die Rechtsform die weiteren ertragsteuerlichen Gegebenheiten des Unternehmens. Besonders sind hier die Veränderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zu beachten.

Unter dem Aspekt des Unternehmensfortbestands hat die Erhaltung der Liquidität eine essentielle Bedeutung. Die Erfüllung von Verpflichtungen aus Pflichtteilsansprüchen, Abfindungen und Erbschaftsteuern können die Existenz eines Unternehmens stark gefährden. Besonders der Zugriff der Finanzverwaltung durch die Erbschaftsteuer kann zu einem erheblichen Abfluss liquider Mittel führen. Daher sollten bei der Nachfolgeplanung Möglichkeiten zur Stundung und zur Reduzierung der Erbschaftsteuer durch Ausnutzung von Freibeträgen analysiert werden. Hier hat die Erbschaftsteuerreform 2009 neue Rahmenbedingungen geschaffen.

Im Rahmen einer frühzeitigen Planung der Unternehmensübergabe sollte Vorsorge durch ein Testament getroffen werden. Hier ist die Vereinbarkeit der Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag mit den testamentarischen Verfügungen zu klären, denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die gesellschaftsvertragliche Regelung die erbrechtliche Regelung verdrängen.

In der Praxis wird der Wechsel von einer Generation auf die andere Generation nur in einem Drittel der Nachfolgefälle vollzogen. Gründe dafür sind fehlende Bereitschaft im alltäglichen Geschäft, Verantwortung zu übernehmen, oder schlichtweg ein Mangel an familieninternen Nachfolgern. Um in diesen Fällen die Stilllegung des Unternehmens zu vermeiden, sollten auch alternative Formen der Unternehmensübergabe rechtzeitig in die Nachfolgeplanung einbezogen werden. Dabei sind verschiedene Verkaufs- und Übertragungsstrategien auszuarbeiten und zu bewerten.

Aus den Vorstehenden wird ersichtlich, dass die Nachfolgeregelungen und ihre Planung für den Unternehmer verschiedene, teilweise sehr vielschichtige Problemfelder umfassen. Diese können nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind vielmehr als Schnittstellen zu verstehen. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Jede Unternehmensnachfolge muss individuell analysiert und geplant werden - optimalerweise in Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmer und fachkundigen Beratern.

Due Diligence bei Unternehmenskäufen und -verkäufen / Durchführung von Unternehmenstransaktionen im Mittelstand

Veröffentlichung: BBK Rechnungswesen (NWB Verlag), Heft 13 2011
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Due Diligence bei Unternehmenskäufen und ‑verkäufen
Durchführung von Unternehmenstransaktionen im Mittelstand

Klaus Wenzel, WP/StB
Andreas Hoffmann, WP

Unternehmenstransaktionen sind auch im deutschen Mittelstand durchaus an der Tagesordnung. Abseits von Presse und Öffentlichkeit wechselten auch 2010 viele hunderte mittelständische Unternehmen in Deutschland ihre Eigentümer. Insbesondere im Mittelstand kommt es häufig zu Unternehmenstransaktionen zur Lösung der Nachfolgefrage.Oft gibt es keinen Nachfolger imfamiliären Umfeld des Unternehmers, so dass der Verkauf des Unternehmens in Betracht gezogen wird. Einen wesentlichen Bestandteil des Veräußerungsprozesses stellt die sog. Due Diligence durch den potenziellen Käufer dar. Doch was erwartet den Verkäufer im Rahmen dieser Due Diligence-Prüfung? Wie können durch eine ideal vorbereitete Due Diligence der Verkaufsprozess beschleunigt und der Verkaufspreis optimiertwerden? Der Beitrag gibt einen Überblick über die Einordnung der Due Diligence in den Transaktionsprozess sowie deren Inhalt und Zielsetzung. Dabei wird insbesondere auf die Besonderheiten von Unternehmenstransaktionen im Mittelstand eingegangen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zunehmende Bedeutung für den Mittelstand
  2. Anlässe und Hintergründe von Unternehmenstransaktionen
  3. Einordnung der Due Diligence in den Transaktionsprozess
  4. Financial und Tax Due Diligence
  5. Problemfelder bei Unternehmenstransaktionen im Mittelstand

 

Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.

Staffelmarathon Düsseldorf

Verfasser: Metro Group Marathon

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Staffelmarathon Düsseldorf

Unsere Teilnahme bei dem diesjährigen Marathon in Düsseldorf am Sonntag, 08. Mai 2011, war ein voller Erfolg. Wir haben alle vier BPG-Staffeln erfolgreich ins Ziel gebracht und wieder hervorragende Ergebnisse erzielt.


Unsere stärkste Staffel erreichte bei knapp 2.000 an den Start gegangenen Staffeln den 96. Platz.
 
Unsere anderen Staffeln belegten immerhin noch Platz 760, Platz 1.511 sowie Platz 1.763.
 
Wir freuen uns auf den Lauf 2012 und danken allen, die uns am Streckenrand tatkräftig unterstützt haben.

Rekommunalisierung im Gas- und Strombereich - auf den Kaufpreis kommt es an!

Veröffentlichung: Kommunalreport 2010 (KuA NRW GmbH)
Verfasser: Andreas Hoffmann, WP

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Rekommunalisierung im Gas- und Strombereich - auf den Kaufpreis kommt es an!

Andreas Hoffmann, BPG, Krefeld
Dr. Ralf Togler, KuA NRW, Düsseldorf

Konzessionsverträge regeln das Recht zur Benutzung von öffentlichen Wegen oder Grundstücken für die Verlegung von Versorgungsanlagen. Um regelmäßigen Wettbewerb zu ermöglichen, dürfen solche Verträge nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) maximal für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen werden. Viele Konzessionsverträge für den Energieversorgungsbereich laufen in den nächsten Jahren aus.

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Den vollständigen Text findenSie in der angehängten PDF-Datei.

Was Sie immer schon über Private Equity wissen wollten. Ein Lesebuch.

Veröffentlichung: Private Equity Forum NRW
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Was Sie immer schon über Private Equity wissen wollten. Ein Lesebuch.

Schon wieder ein Private Equity-Buch… Keine Angst. Dies ist nicht wieder eines dieser trockenen Lehrbücher. Es ist ein Einblick in die Welt von Private Equity. In die Praxis. Ins wirkliche Leben. Wie es so zugeht, wenn Unternehmer auf Investoren treffen, welche Missverständnisse und Vorurteile dabei eine Rolle spielen - und wie man sie ausräumt. Leute, die das Geschäft seit vielen Jahren kennen, schreiben in bisweilen bemerkenswerter Offenheit über ihr Business, ihre Erfahrungen – und auch über die eine oder andere Sternstunde menschlicher Begegnungen. Man kann das Buch als Ratgeber nutzen. Der Bogen reicht von der Anbahnung bis zum Verkauf einer Beteiligung. Und immer wieder geht es um das Miteinander zwischen Unternehmer und Investor, sei es bei der Auswahl des richtigen Partners, in der laufenden Zusammenarbeit, oder im Zusammenhang mit dem berühmt-berüchtigten Exit. Dass Private Equity-Modelle aber nicht immer zwingend ein Auseinandergehen zur Folge haben müssen, wird in dieser Lektüre ebenso aufgegriffen wie das vertragliche Regelwerk, das mitunter so manche Ehevereinbarung in den Schatten stellt.

Das Buch ist anregend, informativ und unterhaltsam. Und hoffentlich das vergnüglichste, was Sie jemals über Private Equity gelesen haben.

Klaus Wenzel, WP/StB, und Andreas Hoffmann, WP, haben unter der Rubrik "Verkaufsprozess" den Beitrag "Die Spürhunde" verfasst.

Mergers & Acquisitions

Veröffentlichung: EUROFORUM Verlag, Schriftlicher Management-Lehrgang in 11 Lektionen für das Jahr 2010
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB

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Lektion 3
Kaufpreisfindung/Unternehmensbewertung

Inhaltsverzeichnis:

  • Anlässe und Grundlagen der Unternehmensbewertung
  • Kapitalwertorientierte Verfahren
    • Ertragswertmethode
    • Discounted Cash Flow Verfahren
    • Neuerungen bei der Unternehmensbewertung
  • Marktorientierte Verfahren/Multiplikator-Bewertung
    • Similar Public Company Method
    • Recent Acquisition Method
  • Prozess der Wertermittlung in der Praxis
    • Integriertes Planungsmodell
    • „Ewige Rente“
  • Sonderfragen

 

Volltextdarstellung:

www.euroforum-verlag.de/merger

Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaftsteuerreform - Unternehmensnachfolge

Veröffentlichung: BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (NWB Verlag), Heft 22 2009
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorbemerkungen
  2. Gesetzliche Grundlagen und Überblick über Bewertungsverfahren
  3. Prüfschema bei der Bewertung von Unternehmen im Rahmen von Erb- und Schenkungsfällen
  4. Darstellung der einzelnen Bewertungsverfahren anhand eines Praxisbeispiels (Kapitalgesellschaft)
    1. Ausgangslage und wirtschaftliche Eckdaten der XY-AG
    2. Börsenbewertung
      1. Wertermittlung
      2. Würdigung
    3. Bewertung auf Basis erfolgter Transaktionen
      1. Wertermittlung
      2. Würdigung
    4. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
      1. Kurzdarstellung des Bewertungsverfahrens
      2. Wertermittlung
      3. Würdigung
    5. Ertragswertverfahren nach IDW S 1
      1. Kurzdarstellung des Bewertungsverfahrens
      2. Wertermittlung
      3. Würdigung
    6. Andere anerkannte übliche Bewertungsmethoden (Multiplikatorverfahren)
      1. Kurzdarstellung des Bewertungsverfahrens
      2. Wertermittlung
      3. Würdigung
    7. Substanzwert
      1. Kurzdarstellung des Bewertungsverfahrens
      2. Wertermittlung
      3. Würdigung
    8. Bewertungsergebnisse und abschließende Würdigung

 

Volltextdarstellung:

Der Beitrag beim NWB Verlag.

Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F. 2008 - Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform 2008

Veröffentlichung: BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (NWB Verlag), Heft 1 2009
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorbemerkungen
  2. Anlässe und Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
  3. Bewertungsverfahren
  4. Durchführung einer Unternehmensbewertung (Kapitalgesellschaft)

Unternehmensbewertung nach IDW ES 1 i.d.F 2007 (Entwurfsfassung) - Bewertung einer Kapitalgesellschaft nach der Unternehmenssteuerreform 2008

Veröffentlichung: BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (NWB Verlag), Heft 4 2008
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorbemerkungen
  2. Anlässe und Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
  3. Bewertungsverfahren
  4. Durchführung einer Unternehmensbewertung (Kapitalgesellschaft)

Bewertung von Beteiligungen gem. IDW RS HFA 10 - Wertminderungstests bei der Jahresabschlusserstellung

Veröffentlichung: BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (NWB Verlag), Heft 16 2006
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorbemerkungen
  2. Ansatz und Bewertung von Beteiligungen
  3. Anwendung des IDW RS HFA 10
    • Anwendungsbereich
    • Wesentliche Regelungsinhalte
  4. Praktische Durchführung eines Wertminderungstests nach IDW RS HFA 10
    • Kapitalgesellschaft als Beteiligungsgesellschaft
    • Personengesellschaft als Beteiligungsgesellschaft

Unternehmensbewertung nach IDW S 1 (neue Fassung) - Bewertung einer Kapitalgesellschaft nach dem Ertragswertverfahren

Veröffentlichung: BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (NWB Verlag), Heft 7 2006
Verfasser: Klaus Wenzel, WP/StB; Andreas Hoffmann, WP

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorbemerkungen
  2. Anlässe und Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
  3. Bewertungsverfahren
    • Überblick
    • Kurzdarstellung des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1
  4. Praktische Durchführung einer Unternehmensbewertung
    • Bewertung einer Kapitalgesellschaft
    • Bewertung einer Personengesellschaft

Stadtwerke-Lösung statt PPP

Veröffentlichung: ZfK, Ausgabe September 2004
Verfasser: Klaus Wenzel (WP/StB) Geschäftsführer der BPG GmbH, Andreas Hoffmann

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Themenauszug

Ausgliederung der Abwassersparte aus der städtischen Ämterverwaltung
  1. Betriebsführung mit zwischengeschaltetem Eigenbetrieb
  2. Auswirkungen auf den Allgemeinen Haushalt
  3. Modellrechnung (Allgemeiner Haushalt, Gebührenbedarf, Stadtwerke-Gesellschaft)