Aspekte der Nachfolgeregelung
Andreas Burger, StB
Ludger Fangmann, StB
Marc Puls
Die Unternehmensnachfolge stellt eine der größten unternehmerischen Herausforderungen für Fortbestand und Wachstum insbesondere von mittelständischen Unternehmen dar. Nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung steht im Zeitraum bis 2014 bei 110.000 Unternehmen in Deutschland die Nachfolge an. Davon entfallen 24.100 Unternehmen auf Nordrhein-Westfalen. In der Praxis mangelt es häufig an einer langfristigen Nachfolgeplanung, die jedoch ein wichtiger Bestandteil der strategischen Unternehmensführung sein sollte. Da die Nachfolgeplanung teils sehr komplexe betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Elemente beinhaltet, ist sie vom Unternehmer allein schwer zu bewältigen. Eine wirtschaftlich nachhaltige Lösung hat die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Die Wahl der geeigneten Rechtsform spielt eine wesentliche Rolle im Nachfolgegang. Sie ermöglicht Gestaltungen hinsichtlich einer Trennung von Geschäftsführung und Kapital. Zudem prägt die Rechtsform die weiteren ertragsteuerlichen Gegebenheiten des Unternehmens. Besonders sind hier die Veränderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zu beachten.
Unter dem Aspekt des Unternehmensfortbestands hat die Erhaltung der Liquidität eine essentielle Bedeutung. Die Erfüllung von Verpflichtungen aus Pflichtteilsansprüchen, Abfindungen und Erbschaftsteuern können die Existenz eines Unternehmens stark gefährden. Besonders der Zugriff der Finanzverwaltung durch die Erbschaftsteuer kann zu einem erheblichen Abfluss liquider Mittel führen. Daher sollten bei der Nachfolgeplanung Möglichkeiten zur Stundung und zur Reduzierung der Erbschaftsteuer durch Ausnutzung von Freibeträgen analysiert werden. Hier hat die Erbschaftsteuerreform 2009 neue Rahmenbedingungen geschaffen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Planung der Unternehmensübergabe sollte Vorsorge durch ein Testament getroffen werden. Hier ist die Vereinbarkeit der Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag mit den testamentarischen Verfügungen zu klären, denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die gesellschaftsvertragliche Regelung die erbrechtliche Regelung verdrängen.
In der Praxis wird der Wechsel von einer Generation auf die andere Generation nur in einem Drittel der Nachfolgefälle vollzogen. Gründe dafür sind fehlende Bereitschaft im alltäglichen Geschäft, Verantwortung zu übernehmen, oder schlichtweg ein Mangel an familieninternen Nachfolgern. Um in diesen Fällen die Stilllegung des Unternehmens zu vermeiden, sollten auch alternative Formen der Unternehmensübergabe rechtzeitig in die Nachfolgeplanung einbezogen werden. Dabei sind verschiedene Verkaufs- und Übertragungsstrategien auszuarbeiten und zu bewerten.
Aus den Vorstehenden wird ersichtlich, dass die Nachfolgeregelungen und ihre Planung für den Unternehmer verschiedene, teilweise sehr vielschichtige Problemfelder umfassen. Diese können nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind vielmehr als Schnittstellen zu verstehen. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Jede Unternehmensnachfolge muss individuell analysiert und geplant werden - optimalerweise in Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmer und fachkundigen Beratern.