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Aktuelle Steuerinformationen

Jahressteuergesetz 2010

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor. ...mehr

Vermögensverwaltergebühr jetzt zur Hälfte absetzen

BMF lässt 50-prozentigen Steuerabzug zu, bei Inlandsdepots erledigt dies künftig die Bank. ...mehr

Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer

Mit Einführung der Abgeltungsteuer hätten Bankbescheinigungen überflüssig werden sollen. Die Praxis zeigt Gegenteiliges. ...mehr

Inflationsausgleich soll lohnsteuerfrei bleiben

Realeinkommen sollen künftig nicht mehr sinken. Der Staat soll nicht an der Inflation verdienen. ...mehr

Jahressteuergesetz 2010

Strand 2010

Referentenentwurf: Ende März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2010 vorgelegt. Ziel dieses Gesetzeswerkes soll sein, den fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf, welcher sich im Verlauf des Jahres 2009 ergeben hat, umzusetzen. Der Gesetzgebungsbedarf wird außerdem erweitert und ergänzt um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene steuerrechtliche wie außersteuerrechtliche Maßnahmen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs: Mit dem JStG 2010 wird klargestellt, dass die Veräußerung privater Gegenstände (der Referentenentwurf zielt hier insbesondere auf gebrauchte Fahrzeuge ab) innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr nicht steuerbar ist. Hintergrund für die Neuregelung bildet ein Urteil des BFH vom 22.4.2008 (IX R 29/06), in dem dieser die Besteuerung bejaht hatte. Der Gesetzgeber will hier vor allem die steuerliche Geltendmachung von Verlusten unterbinden, welche mit der Veräußerung solcher Gegenstände regelmäßig entstehen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können nach bestehendem Recht in bestimmten Grenzen Steuerermäßigungen beantragt werden. Dies gilt unverändert weiter. Geplant ist jedoch eine weitere Konkretisierung der geförderten Maßnahmen. Insbesondere sollen bestimmte öffentlich geförderte Maßnahmen aus der Steuerermäßigung ausgenommen werden. Damit sollen Doppelförderungen vermieden werden.
  • Kapitalertragsteuerabzug (Abgeltungsteuer): Hier sind Vereinfachungen und Korrekturen geplant. Unter anderem soll durch die entsprechende Gesetzesgrundlage sichergestellt werden, dass Korrekturen, die die Banken bei der Berechnung und Abführung der Abgeltungsteuer vornehmen, nicht rückwirkend, sondern erst im Jahr der Vornahme der Korrektur wirksam werden (Zufluss oder Abfluss).
  • Eine weitere Neuerung ist die steuerneutrale Behandlung von Kapitalmaßnahmen: Dies betrifft Fälle, in denen einem Kapitalanleger Erträge nicht in Geldzahlungen, sondern in Form von Aktien bzw. Anteilen zufließen. Die neu zugeflossenen Anteile sollen künftig an die Stelle der bisherigen Anteile treten. Sie bleiben danach dauerhaft steuerverstrickt. Steuer fällt erst bei künftiger Veräußerung an.
  • Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und Riester-Rente: Umfassende Änderungen gibt es auch im Bereich der Altersvorsorgeförderung. Mit entsprechenden Gesetzesänderungen soll sichergestellt werden, dass sich die nachgelagerte Besteuerung an die Förderung anschließt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Tilgungsleistungen nur dann gefördert werden, wenn die Zahlungen auf den eigenen Vertrag des Zulageberechtigten fließen.
  • Elektronischer Lohnsteuerabzug: Der elektronische Lohnsteuerabzug hätte bereits im Kalenderjahr 2011 eingeführt werden sollen. Der aktuelle Entwicklungsstand erlaubt jedoch einen Einsatz des Verfahrens voraussichtlich erst ab dem Kalenderjahr 2012. In das Einkommensteuergesetz soll daher ein neuer § 52b eingefügt werden, welcher das Lohnsteuerverfahren in dem so entstehenden Übergangszeitraum von 2011 bis 2012 regeln soll. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 bis zur erstmaligen Anwendung des elektronischen Lohnsteuerabzugs durch diese Vorschrift verlängert wird, was bedeutet, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch 2011 weiter verwendet werden muss. Der Arbeitgeber darf daher die Lohnsteuerkarte anders als üblich nach Ablauf des Kalenderjahres 2010 nicht vernichten.
  • Diverse Änderungen der Abgabenordnung: Zu den wesentlichen Änderungen zählen hier u.a. Vereinfachungen in der Führung und Aufbewahrung elektronischer Bücher und sonstiger erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen im Ausland. Die Möglichkeit der Verlagerung wird dabei neben den bisher zulässigen EU-Staaten auch auf andere Staaten erweitert.  Außerdem soll der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug intensiver bekämpft werden.

Stand: 15. April 2010

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